Schweiz — Gründungs-Guide
Einzelfirma gründen in der Schweiz: AHV, Handelsregister, MWST
Eine Einzelfirma ist in der Schweiz rasch gegründet – entscheidend ist, dass die AHV-Ausgleichskasse Sie als selbstständig anerkennt und Sie die Schwellen für Handelsregister und Mehrwertsteuer im Blick behalten.
Die Einzelfirma, rechtlich das Einzelunternehmen, ist in der Schweiz die einfachste Art, sich selbstständig zu machen. Sie brauchen kein Mindestkapital, keinen Notar und – solange Ihr Umsatz klein bleibt – nicht einmal einen Handelsregistereintrag. Dafür haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen, und Sie sind für Ihre soziale Absicherung weitgehend selbst verantwortlich.
Dieser Guide erklärt nach Stand 2026 die Schritte von der AHV-Anmeldung bis zur Mehrwertsteuer, nennt die wichtigsten Zahlen und zeigt, wo kantonale Unterschiede eine Rolle spielen. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihren Kanton lohnt sich ein Gespräch mit der Ausgleichskasse und einer Treuhänderin.
AHV: als Selbstständigerwerbende anerkannt werden
Der wichtigste Schritt ist die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse. Sie entscheidet im Einzelfall, ob Sie sozialversicherungsrechtlich selbstständig sind – massgebend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht Ihr Vertrag. Hinweise auf Selbstständigkeit sind laut Merkblatt der AHV ein Auftritt unter eigenem Firmennamen, eigenes wirtschaftliches Risiko etwa durch Investitionen und Inkassorisiko, freie Arbeitsorganisation und die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber.
Wer nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, wird in der Regel als unselbstständig eingestuft. Das ist nicht nur ein Formalproblem: Stuft die Ausgleichskasse eine Tätigkeit nachträglich als Anstellung ein, muss der Auftraggeber Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge samt Verzugszinsen nachzahlen. Viele Firmen verlangen deshalb eine Bestätigung der Ausgleichskasse, bevor sie Sie beauftragen. Klären Sie die Anerkennung früh und bauen Sie von Anfang an mehrere Kundenbeziehungen auf.
AHV-Beiträge und Absicherung als Selbstständige
Selbstständigerwerbende zahlen die Beiträge an AHV, IV und EO vollständig selbst: zusammen 10,0 Prozent des Erwerbseinkommens (AHV 8,1, IV 1,4, EO 0,5 Prozent, Stand 1. Januar 2026). Für Jahreseinkommen unter CHF 60'500 gilt eine sinkende Beitragsskala; unter CHF 10'100 fällt der Mindestbeitrag von CHF 530 an. Die Ausgleichskasse erhebt vierteljährliche Akontobeiträge, die definitiven Beiträge werden später auf Basis der Steuerveranlagung festgelegt.
Melden Sie der Ausgleichskasse sofort, wenn Ihr Einkommen deutlich höher ausfällt als geschätzt. Sind die Akontobeiträge zu tief, können Verzugszinsen von fünf Prozent pro Jahr anfallen. Planen Sie die Beiträge wie eine feste Monatsrechnung in Ihrer Liquidität ein.
Wichtig für die Absicherung: Als Selbstständige sind Sie nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert, nicht obligatorisch gegen Unfall versichert und fallen nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge. Unfallversicherung, Krankentaggeld und Altersvorsorge müssen Sie selbst organisieren – diese Kosten gehören in jede ehrliche Kalkulation.
Handelsregister: wann der Eintrag der Einzelfirma Pflicht ist
Ein Eintrag ins Handelsregister ist für eine Einzelfirma zwingend, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt und es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt. Darunter ist der Eintrag freiwillig. Er kann sich trotzdem lohnen, weil er Ihren Firmennamen schützt und bei Kunden und Banken professioneller wirkt.
Beim Namen gilt: Die Firma eines Einzelunternehmens muss Ihren Familiennamen enthalten; Zusätze wie eine Branchenbezeichnung sind möglich. Ohne Handelsregistereintrag erscheinen Fantasie- oder Sachbezeichnungen im UID-Register nur als zusätzlicher Name. Die Gebühren für den Eintrag richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister; den aktuellen Betrag nennt Ihnen das kantonale Handelsregisteramt.
Über das Behördenportal EasyGov können Sie Ihre Einzelfirma beim Handelsregister, bei der AHV-Ausgleichskasse, der Mehrwertsteuer und der Unfallversicherung anmelden. Das spart Doppelerfassungen und zeigt Ihnen, welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind.
Mehrwertsteuer: die Grenze von CHF 100'000
Grundsätzlich sind alle Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig. Von der Pflicht befreit ist, wer innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt. Der Normalsatz beträgt 8,1 Prozent, für Beherbergung gilt ein Sondersatz von 3,8 Prozent, für Lebensmittel, Bücher und Medikamente ein reduzierter Satz von 2,6 Prozent. Wer nicht abrechnet, kann umgekehrt keine Vorsteuer abziehen.
Eine freiwillige Unterstellung kann sich lohnen, wenn Sie vor allem für mehrwertsteuerpflichtige Firmen arbeiten, hohe Anfangsinvestitionen haben oder viele Leistungen ins Ausland erbringen. Steuerpflichtige kleine Firmen können unter bestimmten Voraussetzungen mit Saldosteuersätzen abrechnen, was die Administration deutlich vereinfacht. Erwarten Sie, die Grenze bald zu erreichen, klären Sie den Beginn der Steuerpflicht frühzeitig mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Buchhaltung, Steuern und Kosten der Einzelfirma
Liegt Ihr Umsatz unter CHF 500'000, genügt eine vereinfachte Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Ab CHF 500'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr gelten die vollen Regeln zu Buchführung und Rechnungslegung nach Obligationenrecht. Heben Sie alle Belege geordnet auf und trennen Sie Geschäfts- und Privatkonto von Beginn an.
Steuerlich wird der Gewinn der Einzelfirma zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen und Vermögen besteuert; eine separate Unternehmenssteuer gibt es nicht. Die Belastung hängt stark von Kanton und Gemeinde ab. Die Gründungskosten selbst sind überschaubar: Ohne Handelsregistereintrag fallen kaum Gebühren an, mit Eintrag die kantonale Registergebühr. Die grösseren Posten sind Versicherungen, AHV-Beiträge und die eigene Vorsorge.
Sobald die Formalitäten stehen, geht es um Preise und Kunden. Wie man aus dem Stundensatz-Wettbewerb herauskommt, zeigen die WOW-Mentor-Briefings – englischsprachige Audios mit vollständigem Transkript.
Checkliste für heute
- 1.Anerkennung als Selbstständigerwerbende bei der Ausgleichskasse beantragen, bevor Sie grössere Aufträge annehmen
- 2.Akontobeiträge für AHV, IV und EO sowie Unfall- und Krankentaggeldversicherung in die Monatsplanung aufnehmen
- 3.Prüfen, ob Ihr Umsatz CHF 100'000 übersteigen wird, und Handelsregistereintrag sowie MWST-Anmeldung vorbereiten
- 4.Firmennamen mit Ihrem Familiennamen festlegen und die Anmeldungen gebündelt über EasyGov erledigen
- 5.Geschäftskonto eröffnen und eine einfache Buchhaltung für Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage aufsetzen
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Häufige Fragen
Was kostet es, eine Einzelfirma in der Schweiz zu gründen?
Ohne Handelsregistereintrag fallen kaum Gründungskosten an. Mit Eintrag zahlen Sie die Gebühr des kantonalen Handelsregisteramts nach der Gebührenverordnung. Deutlich stärker ins Gewicht fallen die laufenden Kosten für AHV, private Versicherungen, Vorsorge und gegebenenfalls Treuhand.
Muss ich meine Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?
Zwingend ist der Eintrag, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt und das Gewerbe nach kaufmännischer Art geführt wird. Darunter ist er freiwillig. Viele Selbstständige lassen sich trotzdem eintragen, um den Firmennamen zu schützen und professioneller aufzutreten.
Bin ich als Einzelfirma gegen Unfall und Arbeitslosigkeit versichert?
Nein. Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert, nicht obligatorisch gegen Unfall versichert und nicht dem BVG-Obligatorium unterstellt. Eine Unfalldeckung über die Krankenkasse oder eine freiwillige Versicherung sowie eine private Vorsorge sollten Sie selbst organisieren.
Sind die WOW-Mentor-Briefings auf Deutsch?
Nein, die Briefings sind englischsprachige Audios unter 30 Minuten mit vollständigem Transkript. Die schriftlichen Guides sind kostenlos und auf Deutsch.