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Österreich — Gründungs-Guide

Einzelunternehmen gründen in Österreich: Gewerbe, SVS, Steuer

In Österreich ist das Einzelunternehmen schnell gegründet – die eigentliche Planung betrifft die SVS-Beiträge und Steuervorauszahlungen der ersten drei Jahre.

Das Einzelunternehmen ist in Österreich die häufigste Form, sich selbstständig zu machen. Sie brauchen kein Mindestkapital, keinen Notar und bei vielen Tätigkeiten keinen Befähigungsnachweis. Mit der Gewerbeanmeldung – umgangssprachlich dem Gewerbeschein – können Sie oft sofort loslegen.

Die Stolpersteine liegen woanders: in der richtigen Gewerbeberechtigung, in der Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und in den Schätzungen gegenüber dem Finanzamt. Dieser Guide führt Sie nach Stand 2026 durch alle Schritte. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; die Gründerservices der Wirtschaftskammer beraten kostenlos.

Freies oder reglementiertes Gewerbe: welche Berechtigung Sie brauchen

Die Gewerbeordnung unterscheidet vereinfacht zwischen freien und reglementierten Gewerben. Freie Gewerbe – etwa viele Handels-, Dienstleistungs- oder Onlinetätigkeiten – können Sie ohne besonderen Qualifikationsnachweis anmelden. Für reglementierte Gewerbe und Teilgewerbe müssen Sie einen Befähigungsnachweis vorlegen, zum Beispiel Meister- oder Unternehmerprüfung, einen Studienabschluss oder einschlägige Zeugnisse. Haben Sie ihn nicht selbst, können Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen oder die individuelle Befähigung feststellen lassen.

Klären Sie vor der Anmeldung genau, welche Berechtigung Ihre geplanten Tätigkeiten abdeckt. Wer zu eng anmeldet, muss später zusätzliche Gewerbe anmelden; wer eine reglementierte Tätigkeit mit einer freien Berechtigung ausübt, riskiert Strafen. Die Gründerservices der Wirtschaftskammer prüfen das mit Ihnen und können die Anmeldung elektronisch übermitteln.

Gewerbeschein beantragen: online über USP oder GISA

Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Standorts – die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat oder in Wien das Magistratische Bezirksamt. Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintragung können den gesamten Ablauf über die kostenlose eGründung im Unternehmensserviceportal (USP) erledigen: Neugründungsförderung, Gewerbeanmeldung sowie Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung. Alternativ melden Sie über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder über die Wirtschaftskammer an.

Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos. Sie benötigen Reisepass oder Geburtsurkunde, einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel und bei reglementierten Gewerben den Befähigungsnachweis. Einen Wohnsitz in Österreich brauchen Sie in der Regel nicht, wohl aber einen Gewerbestandort. Prüfen Sie bei einer Wohnung, ob Mietvertrag und Widmung eine betriebliche Nutzung erlauben.

Sind alle Unterlagen vollständig eingelangt, dürfen Sie bei den meisten Gewerben sofort beginnen. Nur bei einzelnen Gewerben ist ein rechtskräftiger Bescheid abzuwarten.

Neugründungsförderung (NeuFöG): Gebühren sparen, aber vorher beantragen

Das Neugründungsförderungsgesetz befreit Neugründungen von bestimmten Gebühren und Abgaben, etwa von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die unmittelbar durch die Gründung entstehen. Stellen Sie in den ersten 36 Monaten Mitarbeitende ein, entfallen außerdem bestimmte Lohnnebenkosten im Ausmaß von rund sechs Prozent.

Voraussetzung ist, dass Sie sich in den letzten fünf Jahren nicht vergleichbar selbstständig betätigt haben und dass Sie vorab eine Gründungsberatung bei der Wirtschaftskammer in Anspruch nehmen. Das NeuFöG-Formular muss bei der jeweiligen Stelle gleich mit dem Antrag vorliegen; eine nachträgliche Rückerstattung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Erklärung lässt sich mit ID Austria auch elektronisch über das USP übermitteln.

SVS-Beiträge: was Sie in den ersten Jahren einplanen müssen

Als Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung sind Sie bei der SVS pflichtversichert und müssen sich im ersten Monat nach der Gründung dort melden. Die Beiträge betragen 6,8 Prozent für die Krankenversicherung, 18,5 Prozent für die Pensionsversicherung und 1,53 Prozent für die Selbständigenvorsorge, jeweils von der Beitragsgrundlage. Die Unfallversicherung ist ein Fixbetrag von 12,95 Euro monatlich (Werte laut WKO für 2026).

Beitragsgrundlage sind Ihre Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid, mindestens aber die Mindestbeitragsgrundlage, die bei der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich liegt. In den ersten beiden Kalenderjahren gelten für Jungunternehmer fixe Mindestbeitragsgrundlagen. Liegt später Ihr tatsächlicher Gewinn vor, rechnet die SVS nach. Viele Gründer trifft diese Nachbemessung im dritten Jahr zusammen mit höheren laufenden Beiträgen – legen Sie deshalb von Beginn an einen festen Anteil jedes Gewinns zurück.

Bleiben Ihr Jahresgewinn unter 6.613,20 Euro und Ihr Bruttoumsatz unter 55.000 Euro, können Sie sich auf Antrag von der Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen; die Unfallversicherung zahlen Sie trotzdem. Diese Ausnahme bedeutet allerdings auch keinen Versicherungsschutz aus der SVS.

Finanzamt und Kleinunternehmerregelung

Innerhalb eines Monats müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. Für Einzelunternehmen dient dafür der Betriebseröffnungsbogen Verf24, alternativ eine Änderungsmeldung über FinanzOnline. Sie schätzen dort Ihren Gewinn für die ersten beiden Jahre; daraus setzt das Finanzamt quartalsweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Eine zu hohe Schätzung belastet Ihre Liquidität, eine zu niedrige führt zu Nachzahlungen.

Seit 2025 liegt die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze bei 55.000 Euro Jahresumsatz. Sie darf weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschritten werden; im laufenden Jahr gibt es eine Toleranz von bis zu zehn Prozent. Als Kleinunternehmer stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung, dürfen aber auch keine Vorsteuer abziehen. Wer vor allem an Unternehmen verkauft oder hohe Anfangsinvestitionen hat, sollte prüfen, ob ein Verzicht sinnvoll ist.

Sind die Formalitäten erledigt, zählt die Kundengewinnung. Wie die ersten zehn Kunden tatsächlich zustande kommen, beleuchten die WOW-Mentor-Briefings – englischsprachige Audios mit vollständigem Transkript.

Checkliste für heute

  • 1.Mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer klären, ob Ihre Tätigkeit ein freies oder reglementiertes Gewerbe ist, und die NeuFöG-Bestätigung holen
  • 2.USP-Gründungskonto anlegen und Gewerbeanmeldung sowie Meldungen an Finanzamt und SVS über die eGründung erledigen
  • 3.Gewinn für die ersten zwei Jahre vorsichtig schätzen und die daraus folgenden Vorauszahlungen in die Liquiditätsplanung übernehmen
  • 4.Ein separates Konto für SVS-Nachzahlungen und Steuern einrichten und monatlich einen festen Prozentsatz überweisen
  • 5.Entscheiden, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen oder darauf verzichten, und Ihre Rechnungsvorlage entsprechend anpassen

Passende Briefings

Englisches Audio mit vollständigem Transkript.

Häufige Fragen

Was kostet ein Gewerbeschein in Österreich?

Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos. Kosten entstehen durch laufende Beiträge wie SVS und Kammerumlagen, eventuell Befähigungsprüfungen und Beratung. Mit einer NeuFöG-Bestätigung sparen Sie zusätzlich bestimmte Gebühren, die mit der Gründung verbunden sind.

Warum ist das dritte Jahr bei der SVS so teuer?

In den ersten Jahren zahlen Sie vorläufige Beiträge auf Basis niedriger Mindestbeitragsgrundlagen. Liegt der Einkommensteuerbescheid vor, berechnet die SVS die Beiträge auf Basis des tatsächlichen Gewinns neu. Nachzahlung und angehobene laufende Beiträge fallen dann oft zusammen, wenn Sie nicht vorgesorgt haben.

Kann ich ein Einzelunternehmen in Österreich komplett online gründen?

Ja. Über die eGründung im Unternehmensserviceportal erledigen Einzelunternehmen Neugründungsförderung, Gewerbeanmeldung und die Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung digital. Für einzelne Schritte wie die elektronische NeuFöG-Erklärung brauchen Sie ID Austria.

Gibt es die WOW-Mentor-Briefings auf Deutsch?

Nein. Die Briefings sind englischsprachige Audios unter 30 Minuten mit vollständigem Transkript. Die Guides sind kostenlos und auf Deutsch.

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