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Förderung — Gründungszuschuss

Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Der Gründungszuschuss kann Ihre ersten 15 Monate finanziell absichern – aber es gibt keinen Rechtsanspruch, und die Reihenfolge der Schritte entscheidet mit.

Wer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus gründet, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Er soll den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Anlaufphase sichern. Für viele Gründer ist er der Unterschied zwischen einem überhasteten Start und einem, bei dem sie sich auf den Aufbau von Kundschaft konzentrieren können.

Dieser Guide erklärt die gesetzlichen Voraussetzungen nach Stand 2026, die Höhe in beiden Förderphasen, den Ermessensspielraum der Agentur und die Unterlagen für einen überzeugenden Antrag. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit oder eine Gründungsberatung.

Gründungszuschuss: die Voraussetzungen im Überblick

Die Grundlage ist § 93 SGB III. Gefördert werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit beenden. Voraussetzung ist, dass Sie bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und dieser Anspruch bei der Aufnahme noch mindestens 150 Tage beträgt. Außerdem müssen Sie die Tragfähigkeit der Gründung nachweisen und Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit darlegen.

Für den Tragfähigkeitsnachweis verlangt das Gesetz die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständischen Kammer, eines Fachverbands oder eines Kreditinstituts. Ausgeschlossen ist die Förderung, solange eine Sperrzeit oder ein anderer Ruhenstatbestand vorliegt, wenn seit einer früheren Gründungsförderung noch keine 24 Monate vergangen sind, und ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Wegen der 150-Tage-Grenze ist das Timing entscheidend. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch. Und weil Sie bis zum Start Anspruch auf Arbeitslosengeld haben müssen, sollten Sie das Vorhaben mit Ihrer Vermittlungsfachkraft besprechen und den Antrag stellen, bevor Sie die Selbstständigkeit aufnehmen.

Gründungszuschuss Höhe: zwei Phasen, 15 Monate

In der ersten Phase erhalten Sie sechs Monate lang den Betrag Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus monatlich 300 Euro (§ 94 Abs. 1 SGB III). Die 300 Euro sind zur sozialen Absicherung gedacht, denn als Selbstständige zahlen Sie Kranken- und Pflegeversicherung selbst, und die Altersvorsorge liegt in Ihrer Verantwortung.

In der zweiten Phase kann die Agentur für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zahlen, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen (§ 94 Abs. 2 SGB III). Bestehen begründete Zweifel, kann sie erneut eine fachkundige Stellungnahme verlangen. Planen Sie also von Beginn an, Umsätze, Aufträge und Aktivitäten nachvollziehbar zu dokumentieren.

Beachten Sie eine Nebenwirkung: Die Tage, für die Sie in Phase eins den Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen, mindern Ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld (§ 148 SGB III). Scheitert die Gründung, steht Ihnen also entsprechend weniger Arbeitslosengeld zur Verfügung.

Ermessensleistung: warum ein Antrag abgelehnt werden kann

Der Gesetzestext sagt, dass ein Gründungszuschuss geleistet werden „kann“. Es handelt sich also um eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Agentur prüft insbesondere, ob eine Vermittlung in eine Beschäftigung vorrangig möglich wäre.

Sie können Ihre Chancen verbessern, indem Sie nachvollziehbar darlegen, warum die Selbstständigkeit für Sie der realistischere Weg zurück in Erwerb ist – etwa wegen Ihrer Qualifikation, einer konkreten Marktlücke oder bereits vorhandener Kundenkontakte. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen können. Ein sachlich begründeter Widerspruch mit zusätzlichen Belegen ist sinnvoller als ein erneuter Antrag mit denselben Unterlagen.

Gründungszuschuss beantragen: Unterlagen und Reihenfolge

Bewährt hat sich diese Reihenfolge: Erstens das Vorhaben früh mit der Vermittlungsfachkraft besprechen und den Antrag anfordern. Zweitens einen Businessplan mit Kapitalbedarf, Finanzierung, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan erstellen, der Ihre Lebenshaltungskosten und Absicherung einschließt. Drittens diesen Plan einer fachkundigen Stelle vorlegen und die Stellungnahme einholen. Viertens den vollständigen Antrag vor dem Start einreichen.

Zu den typischen Unterlagen gehören der Antrag selbst, Businessplan und Finanzteil, die fachkundige Stellungnahme, ein Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen sowie Nachweise zur Anmeldung – Gewerbeanmeldung oder Mitteilung an das Finanzamt. Welche Formulare Ihre Agentur konkret verlangt, erfahren Sie dort.

Klären Sie parallel Ihre Absicherung. Die Arbeitslosenversicherung können Sie als Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere ausreichenden Vorversicherungszeiten, auf Antrag weiterführen; der Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit zu stellen (§ 28a SGB III). Wer diese Frist verpasst, hat später keine Möglichkeit mehr, sich über diesen Weg abzusichern.

Die ersten 15 Monate richtig nutzen

Der Zuschuss ist keine Einnahme Ihres Unternehmens, sondern eine Brücke. Nutzen Sie die sechs Monate der ersten Phase konsequent, um zahlende Kunden zu gewinnen, Preise zu testen und wiederkehrende Umsätze aufzubauen. Setzen Sie sich Meilensteine, an denen Sie ehrlich prüfen, ob das Geschäft trägt.

Für die zweite Phase brauchen Sie Belege Ihrer Geschäftstätigkeit. Führen Sie deshalb von Tag eins an eine saubere Buchhaltung und legen Sie Rechnungen, Angebote und Kundenkorrespondenz geordnet ab. Die Frage, wie aus Gesprächen die ersten zahlenden Kunden werden, beantworten die WOW-Mentor-Briefings anhand realer Gründer – als englischsprachige Audios mit vollständigem Transkript.

Checkliste für heute

  • 1.Restanspruch auf Arbeitslosengeld prüfen und sicherstellen, dass beim geplanten Start noch mindestens 150 Tage übrig sind
  • 2.Gründungsvorhaben früh mit der Vermittlungsfachkraft besprechen und den Antrag anfordern
  • 3.Businessplan mit vollständigem Finanzteil erstellen und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen
  • 4.Antrag vollständig einreichen, bevor Sie die selbstständige Tätigkeit aufnehmen
  • 5.Innerhalb von drei Monaten nach Start über die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden und Belege für Phase zwei sammeln

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Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Agentur für Arbeit ablehnen, etwa wenn sie eine Vermittlung in Arbeit für vorrangig hält. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Sechs Monate lang erhalten Sie Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich. Danach kann die Agentur weitere neun Monate je 300 Euro zahlen, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit nachweisen. Maximal ergibt das 15 Monate Förderung.

Kann ich den Gründungszuschuss auch nebenberuflich bekommen?

Nein. Gefördert wird nur eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit, mit der Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen ist die Förderung ebenfalls ausgeschlossen.

Gibt es die WOW-Mentor-Briefings auf Deutsch?

Nein. Die Briefings sind englischsprachige Audios unter 30 Minuten mit vollständigem Transkript. Die schriftlichen Guides sind kostenlos und auf Deutsch.

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